DER BETRIEB
Die Whistleblower-Richtlinie der EU: Die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf Unternehmen des privaten Sektors

Die Whistleblower-Richtlinie der EU: Die neuen Regeln und deren Auswirkungen auf Unternehmen des privaten Sektors

Dr. Bernd Federmann, LL.M. / Frank Racky, LL.M., MPA / Markus Kalb / Gracjan Modrzyk

Am 16.04.2019 hat das EU-Parlament den Richtlinien-Vorschlag „zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“, verabschiedet. Die Richtlinie tritt nach Zustimmung des Rates mit Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Ihre Regelungen müssen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des Richtlinien-Vorschlags ist die Erreichung einer besseren Rechtsdurchsetzung durch den Schutz derjenigen Personen, die Verstöße melden. Unternehmen und Behörden werden sich dabei durchgreifend neuen Anforderungen stellen müssen. Die Einrichtung von Meldekanälen sowie Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen wird für alle Unternehmen und Behörden ab einer bestimmten Größenordnung zur Pflicht. Der nachfolgende Beitrag erläutert die wesentlichen Regelungen des Richtlinien-Vorschlags mit Blick auf die Anforderungen an Unternehmen des privaten Sektors und gibt an