DER BETRIEB
Abgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Abgeltungsanspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kathrin Vossen

BAG, Urteil vom 22.01.2019 – 9 AZR 328/16

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der während eines laufenden Arbeitsverhältnisses verstirbt, geht auf seine Erben über. Diese können die Auszahlung der Urlaubsabgeltung verlangen. Es ist jedoch möglich, diese Ansprüche auf das gesetzliche Mindestmaß zu begrenzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin verlangt als Alleinerbin von der Arbeitgeberin ihres verstorbenen Ehemanns u.a. die finanzielle Abgeltung des dem Verstorbenen für die Jahre 2013 und 2014 zustehenden Erholungsurlaubs.

Der verstorbene Arbeitnehmer war im Zeitraum vom September 2013 bis zu seinem Tod im November 2014 arbeitsunfähig erkrankt. Ihm stand für diesen Zeitraum ein Urlaubsanspruch i.H.v. 54,5 Tagen zu, der nach dem Tod gem. § 7 Abs. 4 BUrlG i.H.v. etwa 32.000 € abzugelten war. Die beklagte Arbeitgeberin hielt dagegen, dass sowohl Urlaubs- als auch Abgeltungsansprüche