DER BETRIEB
Betriebsratsstörung und Beteiligung des Betriebsrats bei An-/Abmeldepflicht und Online-Schulung

Betriebsratsstörung und Beteiligung des Betriebsrats bei An-/Abmeldepflicht und Online-Schulung

Kommentiert von Alexander Pionteck

LAG Nürnberg, Beschluss vom 20.12.2018 – 5 TaBV 61/17

Die Entscheidung betrifft die zentralen Eckpfeiler des Betriebsverfassungsrechts. Das LAG Nürnberg hatte insgesamt über drei unterschiedliche Streitgegenstände zu entscheiden: das Vorliegen einer Betriebsratsstörung sowie über mögliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von An- und Abmeldepflichten und Online-Schulungen der Arbeitnehmer.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Zur Mitbestimmung bei An- und Abmeldepflichten
    • 2. Betriebsratsstörende Äußerung des Arbeitgebers?
    • 3. Zur Beteiligung des Betriebsrats bei Online-Schulung
  • III. Bewertung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Beteiligten des Verfahrens, der antragstellende Betriebsrat und ein Kinobetreiber, streiten über drei Fragen:

  1. 1.

    Ob eine einseitig vom Arbeitgeber angewiesene An- und Abmeldepflicht der Arbeitnehmer der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BetrVG unterliegt (1. Streitgegenstand).