DER BETRIEB
Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers in der Anpassungsprüfung – eine zukunftsbezogene Größe

Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers in der Anpassungsprüfung – eine zukunftsbezogene Größe

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Anna Verena Böhm

BAG, Urteil vom 22.01.2019 – 3 AZR 616/17

Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers kann nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einer Anpassung von Betriebsrenten entgegenstehen. Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung des BAG um eine zukunftsbezogene Größe, die eine Prognose hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastbarkeit des Arbeitgebers erfordert. Dass eine solche Prognose i.d.R. eine komplexe Bewertung der wirtschaftlichen Situation des Arbeitgebers erfordert, zeigt diese Entscheidung des BAG.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten darüber, ob die Betriebsrente des Klägers anzupassen ist.

Der Kläger bezieht seit dem 01.10.2010 eine betriebliche Rente. Bei der Beklagten handelt es sich um ein Unternehmen, das in einen weltweiten Konzern eingebunden ist. Der Konzern befindet sich seit Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Umstrukturierungen im Konzern führten zu weltweitem