DER BETRIEB
Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie ab 01.07.2019
Rückwirkung des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes (EU-DBA-SBG)

Anwendung des Regelungsgehalts der Streitbeilegungsrichtlinie ab 01.07.2019

Rückwirkung des EU-DBA-Streitbeilegungsgesetzes (EU-DBA-SBG)

BMF, Schreiben vom 25.06.2019 – IV B 3 – S 1317/16/10058 :010 [2019/0541626]

Nach Art. 23 UA 2 der Streitbeilegungsrichtlinie können ab dem 01.07.2019 (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem 01.01.2018 beginnt.

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