DER BETRIEB
Beteiligung an Fondsgesellschaft aufgrund fehlerhafter Beratung: Zum Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs des Anlegers

Beteiligung an Fondsgesellschaft aufgrund fehlerhafter Beratung: Zum Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruchs des Anlegers

BGH, Urteil vom 21.05.2019 – II ZR 340/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Anlegers wegen Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft gem. § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BGB beginnt nicht bereits mit dem Zugang seines Beitrittsangebots bei der Fondsgesellschaft, sondern frühestens mit dem Zustandekommen des Beteiligungsvertrags.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1

Sachverhalt

Der Kläger unterzeichnete am 20.03.2005 eine Beitrittserklärung, mit der er der M. GmbH & Co. KG (im Folgenden: Fondsgesellschaft) seine Beteiligung über die Beklagte zu 2 mit einem Zeichnungsbetrag von 10.000 € zzgl. 5% Agio anbot. Die Beklagten zu 1 und 2 sind Gründungskommanditistinnen der Fondsgesellschaft, die Beklagte zu 2 zudem Treuhandkommanditistin. Die Unterzeichnung durch den Kläger erfolgte in Anwesenheit einer Mitarbeiterin der ehemaligen