DER BETRIEB
Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 2 KStG bei gewinn- und umsatzabhängigen Kaufpreisforderungen

BFH, Urteil vom 19.12.2018 – I R 71/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Rspr., nach der gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderungen erst im Zeitpunkt ihrer Realisation zu einem Veräußerungsgewinn führen, gilt auch für Veräußerungsgewinne nach § 8b Abs. 2 KStG.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG i.d.F. des JStG 2010 § 10d Abs. 4 Satz 4, 5, § 52 Abs. 25 Satz 5

FGO § 60 Abs. 3

GewStG i.d.F. des JStG 2010 § 35b Abs. 2 Satz 2, § 36 Abs. 10 Satz 1

KStG § 8b Abs. 2, § 8b Abs. 3, § 34 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2

Sachverhalt

Die Klägerin, eine GmbH, wurde im Jahr 1998 gegründet. Anteilseigner der Klägerin sind neben einem weiteren Gesellschafter die C-GmbH (C) sowie die D-GmbH (D). In ihrer Bilanz zum 31.12.1998 aktivierte die Klägerin eine Beteiligung an der A-GmbH. Mit Kaufvertrag vom ... 1999 veräußerte die Klägerin 75% der Anteile an der A-GmbH (insgesamt hielt sie 75,2% des Stammkapitals) an die B-GmbH. Die B-GmbH erhielt außerdem die alleinigen Nutzungsrechte an den durch