DER BETRIEB
Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

BFH, Urteil vom 02.04.2019 – IX R 21/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt.

  2. 2.

    Wird die ESt erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InsO §§ 53, 55 Abs. 1 Nr. 2, § 301 Abs. 1

AO § 34 Abs. 1 und 3, § 85 Satz 1, § 122 Abs. 1 Satz 1, § 124 Abs. 1 Satz 1

EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Sachverhalt

Der Kläger war Eigentümer eines bebauten Grundstücks, welches er vermietete. Am ... Dezember 2003 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers eröffnet. Die Insolvenzverwalterin setzte die Vermietung zunächst fort. Daraus ergaben sich