DER BETRIEB
Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung
Wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird

Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung

Wirtschaftliche Tätigkeit, die selbstständig ausgeübt wird

EuGH, Urteil vom 13.06.2019 – Rs. C-420/18, IO

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die Art. 9 und 10 der RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame MwSt-System sind dahin auszulegen, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung wie der Kläger des Ausgangsverfahrens, der zwar hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat dieser Stiftung hierarchisch untergeordnet ist, jedoch nicht in eigenem Namen, für eigene Rechnung und in eigener Verantwortung, sondern für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handelt und auch nicht das wirtschaftliche Risiko seiner Tätigkeit trägt, da er eine feste Vergütung erhält, die weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von seinen tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängt, nicht selbstständig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

MwStSystRL Art. 9 und 10

Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die