DER BETRIEB
Überlassung von Tankkarten als Kreditgewährung
Lieferung von Gegenständen – Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten – Gewährung und Vermittlung von Krediten – Tankkarten

Überlassung von Tankkarten als Kreditgewährung

Lieferung von Gegenständen – Steuerbefreiungen für andere Tätigkeiten – Gewährung und Vermittlung von Krediten – Tankkarten

EuGH, Urteil vom 15.05.2019 – Rs. C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Art. 135 Abs. 1 Buchst. b RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame MwSt-System ist dahin auszulegen, dass unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens die Bereitstellung von Tankkarten durch eine Muttergesellschaft für ihre Tochtergesellschaften, wodurch diese die Fahrzeuge, die sie überführen, mit Kraftstoff betanken können, als von der MwSt befreite Gewährung eines Kredits i.S. dieser Bestimmung eingestuft werden kann.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. b

Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 135 Abs. 1 Buchst. b RL 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame MwSt-System (ABl. 2006 L 347 S. 1). Das Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Vega International Car Transport and Logistic – Trading GmbH mit Sitz in Österreich (im