DER BETRIEB
Der finale EU-Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen

Der finale EU-Richtlinienentwurf zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen

Dr. Hartwin Bungert, LL.M. (Chicago) / Dr. Eric Becker, LL.M. (Bristol)

Am 18.04.2019 hat das EU-Parlament den inhaltlich finalen Entwurf (RL-E-neu) einer Richtlinie zu grenzüberschreitenden Formwechseln, Verschmelzungen und Spaltungen formal gebilligt. Kernstück des RL-E-neu ist dessen Art. 1, in dem zahlreiche Anpassungen der Richtlinie (EU) 2017/1132 (GesR-RL) vorgesehen sind. Die durch den RL-E-neu geänderte GesR-RL (GesR-RL-neu) wird im Folgenden analysiert. Dazu wird zunächst ein Überblick über die künftigen Regelungen gegeben (unter I.), bevor die einzelnen Verfahrensschritte (unter II.) und die besonderen materiellen Schutzvorschriften zugunsten der Gesellschafter, Gläubiger und Arbeitnehmer dargestellt werden (unter III.).

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
    • 1. Regelungsgegenstand und -technik
    • 2. Stand des Gesetzgebungsverfahrens
  • II. Die einzelnen Verfahrensschritte
    • 1. Umwandlungsplan
    • 2. Umwandlungsbericht
    • 3. Stellungnahme der Arbeitnehmerseite
    • 4. Sachverständigenprüfung und -bericht
    • 5.