DER BETRIEB
Schutz- und Förderpflichten

Schutz- und Förderpflichten

Claus Dettki

Claus Dettki
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Liebe Leserinnen und Leser,

die Menschlichkeit einer Gesellschaft zeigt sich nicht zuletzt daran, wie sie mit den schwächsten Mitgliedern umgeht. Und: Nichts ist wichtiger für die Behinderten, als durch ihrer Hände Arbeit zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen. Diese beiden Aussagen stammen von zwei bedeutenden deutschen Politikern. Anknüpfend daran sind in unserem Rechtssystem Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen oder diesen Gleichgestellten besetzt werden können. Bei einem Verstoß drohen erhebliche materielle Nachteile. Vor diesem Hintergrund zeigt Kleinebrink die Reichweite der Förderpflichten des Arbeitgebers gegenüber Schwerbehinderten und diesen Gleichgestellten bei der Besetzung freier Arbeitsplätze auf und stellt dar, wie Arbeitgeber richtig vorgehen, um Verstöße zu vermeiden.

Eine weitere Schutzregelung für Schwerbehinderte gilt seit dem 01.01.2018 mit § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX, nach dem eine Kündigung unwirksam ist, wenn vor dem Ausspruch dieser die Schwerbehindertenvertretung nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Probleme können hier für den Arbeitgeber insbesondere entstehen, wenn er nichts von der Behinderung weiß und wegen des Diskriminierungsrechts auch nicht erfragen darf. Nun hat das BAG für die Anhörung und deren erforderlichen Inhalte Richtlinien vorgegeben, die Laskawy und Lomb darstellen und erläutern (S. 1510).

Die betriebliche Altersversorgung ist seit jeher geprägt von Förderpflichten des Staates und der Arbeitgeber – und seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auch vermehrt der Tarifpartner. Statusbericht und Update liefert Oecking im Interview (S. M22). Außerdem stellen sich Rein und Alles der Frage, ob ein Anspruch auf betriebliche Altersversorgung allein aus dem Rechtsinstitut der betrieblichen Übung entstehen kann (S. 1516).

Ich wünsche eine informative und gewinnbringende Lektüre dieser Ausgabe. Unsere nächste Ausgabe (DB 27/28) erwartet Sie in zwei Wochen am 15.07.2019.

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