DER BETRIEB
Globalabtretung vor Insolvenzeröffnung: Auswirkungen im Fall der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

Globalabtretung vor Insolvenzeröffnung: Auswirkungen im Fall der Freigabe der selbstständigen Tätigkeit des Schuldners

BGH, Urteil vom 06.06.2019 – IX ZR 272/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Vergütungsforderungen eines Kassenzahnarztes gegen seine kassenzahnärztliche Vereinigung können wirksam abgetreten werden, sofern die Informationsrechte des Forderungserwerbers abbedungen sind. Dies ist anzunehmen, wenn der Forderungserwerber den Kassenzahnarzt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt.

Eine vor Insolvenzeröffnung von dem Schuldner zur Sicherung vereinbarte Globalabtretung erfasst auch im Fall der zwischenzeitlichen Freigabe der selbstständigen Tätigkeit die nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens entstehenden Forderungen des Schuldners.

Tritt ein als Kassenzahnarzt tätiger Schuldner vor Insolvenzeröffnung ihm zustehende künftige Forderungen gegen seine kassenzahnärztliche Vereinigung zur Sicherung ab und gibt der Insolvenzverwalter nach Verfahrenseröffnung seine selbstständige Tätigkeit frei, so fallen diese Forderungen während der Dauer des Insolvenzverfahrens mangels