Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
– Chancen und Risiken für Arbeitgeber –
Ass. iur. Julia Qualmann
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über das bereits bestehende aufenthaltsrechtliche Verfahren zur Beschäftigung von Fachkräften aus Drittstaaten in Deutschland und erläutert sodann das mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neu eingeführte beschleunigte Fachkräfteverfahren, das für Arbeitgeber von großem Interesse sein wird.
Inhaltsübersicht
- I. Aktueller Stand
- II. Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten
- III. Bestehendes Verfahren
- 1. Ohne Voraufenthalt
- a) Visumantrag
- b) Auslandsvertretung entscheidet alleine
- c) Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
- d) Vorabzustimmung
- 2. Mit Voraufenthalt
- 1. Ohne Voraufenthalt
- IV. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- 1. Einführung
- 2. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- a) Anwendungsbereich
- b) Vollmacht
- c) Vereinbarung
- d) Ablauf
- e) Fristen
- f) Kosten
- V. Fazit und Ausblick
I. Aktueller Stand
Der Bundesrat hat am 28.06.2019 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) gebilligt. 1 Das Gesetz soll am ersten Tag des siebten auf