Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten Grundstückseinbringung in eine Gesamthand
Kommentiert von RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose
BFH, Urteil vom 15.01.2019 – II R 39/16
Bei einer steuerbegünstigten Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand ist die Verminderung der Beteiligung eines grundstückseinbringenden Gesellschafters am Gesamthandsvermögen nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG anzuzeigen, selbst wenn sich der personelle Gesellschafterbestand der Gesamthand nicht ändert.
Inhaltsübersicht
- I. Problemaufriss
- II. Sachverhalt
- III. Entscheidung des BFH
- IV. Auswirkungen für die Praxis
Streitjahr 2014
I. Problemaufriss
Die Einbringung von Grundstücken in eine PersGes. ist zwar steuerbar, denn die PersGes. ist in Bezug auf die Grundstücke ein neuer Rechtsträger. Sie ist jedoch nach § 5 GrEStG insoweit steuerbefreit, als der Einbringende an der Gesellschaft beteiligt ist. Verringert sich die Beteiligung sodann innerhalb von fünf Jahren, fällt die Steuerbefreiung rückwirkend (ggf. anteilig) weg (§ 5 Abs. 3 GrEStG). Umstritten war bislang in der Literatur, ob der Anteilseigner