DER BETRIEB
Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – Kein Vorsteuerabzug aus Scheinlieferung

Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment – Kein Vorsteuerabzug aus Scheinlieferung

BFH, Beschluss vom 16.05.2019 – XI B 13/19

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Nach Maßgabe der summarischen Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerfestsetzungen im Verfahren um eine AdV ist ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen im sog. Niedrigpreissegment hinsichtlich der Leistungsbeschreibung voraussetzt, dass die Art der gelieferten Gegenstände mit ihrer handelsüblichen Bezeichnung angegeben wird oder ob insoweit die Angabe der Warengattung („Hosen“, „Blusen“, „Pulli“) ausreicht.

  2. 2.

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Vorsteuerabzug versagt werden darf, wenn die Lieferung, über die abgerechnet worden ist, nicht bewirkt worden ist.

  3. 3.

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Vorsteuerabzug versagt werden darf, wenn der Stpfl. wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt hatte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

  4. 4.

    Es ist (weiterhin) ernstlich zweifelhaft, ob beim Vorsteuerabzug