DER BETRIEB
Vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst in der Pflegebranche
Angleichung der Branchenmindestlöhne an das MiLoG

Vergütungspflichtiger Bereitschaftsdienst in der Pflegebranche

Angleichung der Branchenmindestlöhne an das MiLoG

Kommentiert von RAin/FAinArbR Dr. Andrea Panzer-Heemeier / RAin Carina Engelhard, MLE

LAG Hamm, Urteil vom 22.11.2018 – 18 Sa 995/18

Nach der bis zum 31.12.2017 geltenden 2. PflegeArbbV durfte aufgrund kollektiver oder einzelvertraglicher Regelung die Zeit des Bereitschaftsdienstes einschließlich der geleisteten Arbeit lediglich mit 25% als vergütungspflichtige Arbeitszeit bewertet werden. Dies konnte – bezogen auf die insgesamt geleisteten Arbeitsstunden – zu einer Unterschreitung des allgemeinen Mindestlohnniveaus führen. Der hierdurch eintretende Widerspruch zwischen der PflegeArbbV und dem MiLoG wurde durch eine Übergangsregelung in § 24 MiLoG zulasten des MiLoG aufgelöst, um auf Grundlage des AEntG erlassene branchenspezifische Mindestlöhne schrittweise zu harmonisieren. Mit Ablauf dieser Übergangsregelung gehen die Regelungen einer Rechtsverordnung, die auf der Grundlage des AEntG erlassen wurde, jedoch nur dann den Bestimmungen des MiLoG vor, wenn diese je Zeitstunde mindestens