DER BETRIEB
Kompetenz der Gesellschafterversammlung für Geschäftsführervergütung auch bei Drittanstellung

Kompetenz der Gesellschafterversammlung für Geschäftsführervergütung auch bei Drittanstellung

BGH, Urteil vom 14.05.2019 – II ZR 299/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der Geschäftsführervergütung unterfällt auch eine Absprache der GmbH mit einem Dritten, nach der der Dritte die Kosten, die bei ihm deshalb ohne Gegenleistung anfallen, weil seine von ihm bezahlten Mitarbeiter ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH nachgehen, der GmbH weiterberechnen darf.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GmbHG § 46 Nr. 5

Sachverhalt

Die Parteien sind GmbH, die über den an beiden Gesellschaften beteiligten F. S. miteinander verbunden waren. Geschäftsführer der Klägerin waren H. J. und W. S., Sohn des F. S. In der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2014 wurde die Abberufung von W. S. als Geschäftsführer der Klägerin beantragt. Der Antrag wurde mit

DB 29/2019 S. 1619>>

den Stimmen des Mehrheitsgesellschafters F. S. abgelehnt. Ferner wurde in dieser Gesellschafterversammlung, gestützt auf eine Öffnungsklausel im