DER BETRIEB
Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG

BFH, Urteil vom 20.12.2018 – IV R 2/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1

EStG § 15b Abs. 14

AO §§ 179, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

ZPO § 240

UmwG § 2 Nr. 1, § 20

InsO § 80 Abs. 1

Sachverhalt

Klägerin ist die X-GmbH & Co. KG. Über ihr Vermögen und über das ihrer Komplementär-GmbH, der M-GmbH, wurde im Juni 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Klägerin ist aufgrund Verschmelzungsvertrags vom ...2011 Rechtsnachfolgerin der Z-GmbH & Co. KG (Z-KG) geworden. Die Z-KG war im Dezember 2005 gegründet worden. Sie sollte als ...-Fonds tätig werden und auf Grundlage eines aufgelegten Prospekts zur Kapitalaufbringung weitere Kommanditisten aufnehmen. Der Prospekt wies zur Erläuterung der