DER BETRIEB
Beteiligung an einer KapGes. als notwendiges Betriebsvermögen

Beteiligung an einer KapGes. als notwendiges Betriebsvermögen

BFH, Urteil vom 10.04.2019 – X R 28/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Bei einem Einzelgewerbetreibenden gehört eine Beteiligung an einer KapGes. zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Stpfl. entscheidend zu fördern oder wenn sie dazu dient, den Absatz von Produkten oder Dienstleistungen des Stpfl. zu gewährleisten.

  2. 2.

    Maßgebend für die Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen ist deren Bedeutung für das Einzelunternehmen.

  3. 3.

    Der Zuordnung einer Beteiligung zum notwendigen Betriebsvermögen steht nicht entgegen, wenn die dauerhaften und intensiven Geschäftsbeziehungen nicht unmittelbar zu der Beteiligungsgesellschaft bestehen, sondern zu einer Gesellschaft, die von der Beteiligungsgesellschaft beherrscht wird.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Streitig war, ob die Beteiligung des Klägers an der B-GmbH, deren alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer