DER BETRIEB
Kein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers bei Verstoß gegen das Begünstigungsverbot?

Kein Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers bei Verstoß gegen das Begünstigungsverbot?

Kommentiert von RAin Dr. Saskia Pitzer

LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.04.2019 – 7 Sa 1065/18

Bereits seit einiger Zeit sehen sich die Arbeitsgerichte verstärkt mit Vergütungsstreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Betriebsratsmitgliedern konfrontiert. Streitgegenstand ist dabei regelmäßig die Frage, ob die gewährte Vergütung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Jüngst hatte das LAG Düsseldorf einen solchen Fall zu entscheiden. Während es die Vergütungsfrage noch im Einklang mit der Rspr. des BAG beantwortete, lehnte es einen Anspruch der Arbeitgeberin auf Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung – entgegen der aktuellen höchstrichterlichen Rspr. – jedoch ab.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger war seit 1994 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin beschäftigt und seit 2002 Mitglied des Betriebsrats. Am 20.02.2013 schlossen der Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten einen Änderungsvertrag, nach welchem der Kläger ab