DER BETRIEB
Keine Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen eines insolvenzauslösenden „Griffs in die Kasse“

Keine Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen eines insolvenzauslösenden „Griffs in die Kasse“

Kommentiert von RA Dr. Günter Seulen / RA Dr. Andreas Krebs, LL.M. (Aberdeen)

BGH, Urteil vom 07.05.2019 – VI ZR 512/17

Die Verletzung von Geschäftsführerpflichten begründet nicht ohne Weiteres eine sittenwidrige Schädigung Dritter, selbst wenn diese Vermögensschäden erleiden. In einer aktuellen Entscheidung führt der BGH die Diskussion um die Voraussetzungen einer deliktischen Außenhaftung von GmbH-Geschäftsführern fort.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Beklagte war Geschäftsführer einer GmbH, die eine Mühle betrieb. Die Klägerin betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen und belieferte die GmbH im Sommer 2012 mit Weizen. Die GmbH lagerte den Weizen zunächst ein, um ihn später nach Weisung der Klägerin zu verkaufen. Die erzielten Verkaufserlöse flossen auf ein Konto der GmbH. Die Klägerin bezog ihrerseits von der GmbH u.a. Saatgut und Düngemittel. Zwischen Klägerin und GmbH bestand eine Kontokorrentabrede, wonach die Auszahlung des