DER BETRIEB
Kündigung wegen fehlender Englischkenntnisse nach Änderung der Betriebsorganisation

Kündigung wegen fehlender Englischkenntnisse nach Änderung der Betriebsorganisation

Kommentiert von Ass. Marcel Hagedorn

LAG Köln, Urteil vom 14.03.2019 – 6 Sa 489/18

Organisiert der Arbeitgeber einen Betrieb so um, dass an sämtliche Arbeitsplätze die Anforderung bestimmter Fremdsprachenkenntnisse auf einem bestimmten Niveau gestellt wird, können Arbeitnehmer ohne diese Fremdsprachenkenntnisse nicht personenbedingt gekündigt werden. In Betracht kommt dann nur die betriebsbedingte Kündigung. Sind Organisationsentscheidung und Kündigungsentschluss praktisch deckungsgleich, gilt die Vermutung nicht, die Organisationsentscheidung sei aus sachlichen Gründen erfolgt. Dies muss der Arbeitgeber dezidiert darlegen und beweisen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Bewertung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die 58 Jahre alte Klägerin war sechs Jahre bei der Beklagten als „Senior Accountant Anlagenbuchhaltung“ beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah die Möglichkeit vor, der Klägerin andere, zumutbare Tätigkeiten zu übertragen. Organisatorisch war der Bereich Accounting,