Verschmelzung einer KapGes. auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft
BFH, Urteil vom 09.04.2019 – X R 23/16
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
- 1.
Wird eine KapGes. auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt.
- 2.
War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuermindernd ausgewirkt, ist als Einlagewert nicht der (geminderte) Teilwert anzusetzen, sondern derjenige Wert, mit dem die Forderung im Falle der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen gewesen wäre (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.11.2017 – X R 8/16, BStBl. II 2018 S. 426 = DB 2018 S. 997, Rn. 68 ff.).
- 3.
Nach den bis zum 27.09.2017 geltenden Grundsätzen für die Berücksichtigung von Forderungsverlusten