DER BETRIEB
Verschmelzung einer KapGes. auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

Verschmelzung einer KapGes. auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft

BFH, Urteil vom 09.04.2019 – X R 23/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Wird eine KapGes. auf ihren Gesellschafter verschmolzen, gilt eine zum Privatvermögen des Gesellschafters gehörende Forderung gegen die übertragende Körperschaft als in das Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers eingelegt.

  2. 2.

    War die Forderung wertgemindert und hätte sich ihr Ausfall im Falle ihrer weiteren Zugehörigkeit zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG einkommensteuermindernd ausgewirkt, ist als Einlagewert nicht der (geminderte) Teilwert anzusetzen, sondern derjenige Wert, mit dem die Forderung im Falle der Verwirklichung eines Realisationstatbestands nach § 17 EStG als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen gewesen wäre (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.11.2017 – X R 8/16, BStBl. II 2018 S. 426 = DB 2018 S. 997, Rn. 68 ff.).

  3. 3.

    Nach den bis zum 27.09.2017 geltenden Grundsätzen für die Berücksichtigung von Forderungsverlusten