DER BETRIEB
Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht

Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht

BFH, Urteil vom 04.04.2019 – VI R 27/17

  1. 1.

    Ein Polizeibeamter im Einsatz und Streifendienst verfügt an seinem ihm zugeordneten Dienstsitz, den er arbeitstäglich aufsucht, um dort zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten zu erbringen, die er dienstrechtlich schuldet und die zu dem Berufsbild eines Polizeivollzugsbeamten gehören, über eine erste Tätigkeitsstätte.

  2. 2.

    Für die Frage der Zuordnung ist entscheidend, ob der Arbeitnehmer aus der Sicht ex ante nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen an