Fahrtkosten eines Gesamthafenarbeiters nach neuem Reisekostenrecht
BFH, Urteil vom 11.04.2019 – VI R 36/16
- 1.
Lohnsteuerrechtlicher Arbeitgeber eines Gesamthafenarbeiters, der sowohl in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zur Gesamthafen-Betriebsgesellschaft steht als auch durch die arbeitstägliche Arbeitsaufnahme ein weiteres befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Hafeneinzelbetrieb begründet, ist der Hafeneinzelbetrieb.
- 2.
Für die Frage, ob der Gesamthafenarbeiter über eine erste