DER BETRIEB
Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung?

Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung?

Kommentiert von Dr. Thomas P. Stähler

BAG, Urteil vom 27.02.2019 – 5 AZR 354/18

Fragen dazu, ob aus sog. betrieblicher Übung vertragliche Ansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber hergeleitet werden können, haben sich in der Rechtspraxis schon mannigfaltig gestellt und waren Anlass für gerichtliche Entscheidungen bis hin zum BAG. Festhalten lässt sich, dass das, was insoweit gilt – Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs –, sich letztlich nur aus einer Gesamtschau konkreter Anhaltspunkte ergeben kann. Das BAG stellt aktuell klar, dass betriebliche Übung auch für AT-Angestellte möglich ist, diese auch bezüglich übertariflicher Leistungen und übertariflicher Anteile einer einheitlichen Leistung entstehen kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Bewertung

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über eine Gehaltserhöhung.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Abteilungsleiter beschäftigt. Die Beklagte bzw. ihre Rechtsvorgängerinnen hatten bis 2016 die