DER BETRIEB
Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben
Prepaid-Verträge – Leistungsaustausch – Nutzung der Infrastruktur – Entgelt – Restguthaben – Verfall – Erhöhung der Bemessungsgrundlage

Zur Besteuerung der dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben

Prepaid-Verträge – Leistungsaustausch – Nutzung der Infrastruktur – Entgelt – Restguthaben – Verfall – Erhöhung der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 10.04.2019 – XI R 4/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die dem Provider bei Prepaid-Verträgen endgültig verbliebenen Restguthaben sind nachträgliches Entgelt für die eröffnete Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur, die insb. die mobile Erreichbarkeit der Prepaid-Kunden ermöglichte.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1b, Abs. 9a, § 10 Abs. 1 Satz 2 a.F., § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 17 Abs. 1 Satz 1

MwStSystRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und c, Art. 73, Art. 90 Abs. 1

Sachverhalt

Die Klägerin erbrachte im Jahr 2007 (Streitjahr) u.a. Telekommunikationsdienstleistungen auf der Grundlage von sog. Prepaid-Verträgen (Zugang zu ihrem Mobilfunknetz). Nach Aktivierung des Mobilfunkanschlusses konnte der Kunde sein Prepaid-Guthaben mittels verschiedener Bezahlsysteme jederzeit wieder aufladen. Dieses Guthaben konnte er für Leistungen der Klägerin (z.B. Telefonie, Short-Message-Service – SMS –, mobiles