DER BETRIEB
Whistleblowing und Compliance

Whistleblowing und Compliance

Frauke Nitschke

Frauke Nitschke
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Liebe Leserinnen und Leser,

sollen Mitarbeiter oder Geschäftspartner Unternehmensinterna öffentlich machen dürfen, wenn Sie damit Gesetzesverstöße aufdecken? Die EU beantwortet diese Frage mit der neuen Whistleblower-Richtlinie. Die Richtlinie (RL) verpflichtet Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten zur Einrichtung interner Hinweisgebersysteme, erlaubt neben einer internen Meldung von Gesetzesverstößen auch eine externe Meldung an die zuständige Behörde und unter besonderen Vorausetzungen als Ultima Ratio eine Veröffentlichung. Vor dem Vorwurf der Verletzung von Geheimhaltungspflichten und vor Vergeltungsmaßnahmen sollen Whistleblower geschützt werden. In Gerichtsverfahren wie z.B. einem Kündigungsschutzprozess muss der Arbeitgeber künftig beweisen, dass die Kündigung eines Hinweisgebers keine Vergeltungsmaßnahme darstellt.

Kritiker warnen vor negativen Folgen der Regulierung (vgl. auch Melot de Beauregard in diesem Heft). Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber sieht das im Arbeitsrecht gut austarierte System zum Schutz von Hinweisgebern gefährdet. Auch der BDI warnt, dass ein direktes Einschalten der Behörden die Gefahr von Reputationsschäden erhöhe.

Die Umsetzungsfrist für die RL beträgt zwei Jahre. Unternehmen wird geraten, die neuen Anforderungen schon jetzt genau zu analysieren und ihren Umsetzungsbedarf zu prüfen (dazu Federmann/Racky/Kalb/Modrzyk ab S. 1665). Hinweisgebersysteme sind insbesondere bei börsennotierten Gesellschaften bereits heute ein wichtiger Baustein des Compliance-Management-Systems. Transparente Systeme sorgen für eine schnelle Aufklärung von Verdachtsmomenten. Fehlentwicklungen werden so frühzeitig erkannt und geräuschlos behoben. Einige Herausforderungen der RL können mit durchdachten Verfahrensabläufen entschärft werden. Smarte IT-Lösungen minimieren den Aufwand; zudem sichern sie die Erfüllung von Dokumentations- und Nachweispflichten.

Eine informative Lektüre wünscht Ihnen

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