DER BETRIEB
Urlaubsabgeltung nach Altersteilzeit

Urlaubsabgeltung nach Altersteilzeit

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Martin Pröpper

LAG Köln, Urteil vom 13.12.2018 – 7 Sa 269/18

Bei Altersteilzeit im Blockmodell aus Aktivphase und Freistellungsphase ergibt sich kein Urlaubsanspruch und damit kein Urlaubsabgeltungsanspruch hinsichtlich der Freistellungsphase. Das folgt aus einer an Sinn und Zweck orientierten Auslegung. Die vom EuGH angestoßene Rechtsprechung, wonach es für das Entstehen von Urlaubsansprüchen nur noch auf den formalrechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses ankommt, kann nicht für alle denkbaren Fallkonstellationen verallgemeinert werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung und Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über den Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers nach Ablauf einer insgesamt sechsjährigen Altersteilzeit bei einer IT-Gesellschaft eines Versicherungskonzerns.

Die Altersteilzeit war im Blockmodell vereinbart, deren dreijährige Freistellungsphase am 30.11.2015 endete. Eingeklagt hatte der Kläger