DER BETRIEB
Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Sätze 2–5 GewStG im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Gesellschafter bzw. Arbeitnehmer zu privaten Zwecken

Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen nach § 9 Nr. 1 Sätze 2–5 GewStG im Fall der Überlassung eines betrieblichen Kfz an Gesellschafter bzw. Arbeitnehmer zu privaten Zwecken

OFD NRW, Kurzinformation vom 25.07.2019

Zurzeit sind vermehrt Fälle der Inanspruchnahme der erweiterten Grundstückskürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) streitig, in denen neben der ausschließlichen Nutzung und Verwaltung von Grundbesitz Erträge aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz zur privaten Nutzung erfasst bzw. entsprechende Ergebniskorrekturen vorgenommen wurden.

§ 9 Nr. 1 GewStG dient der Vermeidung der Doppelbelastung von Grundbesitz innerhalb der Realsteuern durch GewSt und GrSt. Dabei bezweckt § 9 Nr. 1 Satz 2–5 GewStG nach st. Rspr., die GewSt-Belastung der kraft ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen Gesellschaften derjenigen von Einzelunternehmen und PersGes. anzugleichen, die sich nur mit der Verwaltung von Grundvermögen befassen und damit nicht gewerbesteuerpflichtig sind.

Zutreffend kann die erweiterte Kürzung nur dann gewährt werden, wenn der Stpfl. ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und nutzt oder daneben ausschließlich die nach § 9 Nr. 1 Satz 2