Mehrfache Änderung einer Versorgungsordnung
Betriebsvereinbarung – Dreistufiges Prüfungsschema – Erdiente Dynamik – Sachlich-proportionale Gründe
BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 3 AZR 201/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Der Senat hält an seiner st. Rspr. fest, wonach ablösende Betriebsvereinbarungen, die in die Höhe von Versorgungsanwartschaften eingreifen, anhand eines dreistufigen Prüfungsschemas zu beurteilen sind, das hinsichtlich der Eingriffsgründe danach unterscheidet, ob in den erdienten Besitzstand, eine erdiente Dynamik oder in künftige Zuwächse eingegriffen wird.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
BetrAVG § 2 Abs. 1, § 2a Abs. 1
Sachverhalt
Die Parteien streiten über die Höhe der betrieblichen Witwenrente der Klägerin. Deren Ehemann, geboren am 01.11.1957 und verstorben am 21.06.2013, war bei der Beklagten und ihren Rechtsvorgängerinnen vom 01.07.1991 bis zu seinem Tod beschäftigt. Während der Beschäftigungszeit fanden mehrere Betriebsübergänge und Unternehmensumwandlungen statt. Bereits bei seiner ersten Arbeitgeberin bestand eine Versorgungsordnung (VO A) auf Basis einer Gesamtbetriebsvereinbarung. Die