DER BETRIEB
AEAO zu § 146a – Manipulationsschutz für elektronische Aufzeichnungssysteme auf der Zielgerade?

AEAO zu § 146a – Manipulationsschutz für elektronische Aufzeichnungssysteme auf der Zielgerade?

Dipl.-Fw. (FH) Gerd Achilles

Der Aufsatz befasst sich mit der Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme ab 01.01.2020 (§ 146a AO). In einem umfangreichen Anwendungserlass (AEAO) zu § 146a hat das BMF am 17.06.2019 die Auslegung der Vorschrift aus Verwaltungssicht bekannt gegeben. Darin sind viele offene Fragen zwar beantwortet worden. Gleichwohl verbleibt an der einen oder anderen Stelle Rechtsunsicherheit, womit sich auch die Gerichtsbarkeit voraussichtlich noch auseinandersetzen muss.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
    • 1. Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
    • 2. Rechtsentwicklung
    • 3. Definitionen
  • II. Betroffene Systeme
    • 1. Elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS)
    • 2. Übergangsregel für Registrierkassen
    • 3. Anzahl der TSE im Unternehmen
    • 4. Absehen von der Verwendung einer TSE
  • III. Bestandteile der TSE
    • 1. Sicherheitsmodul
    • 2. Nichtflüchtiges Speichermedium
      • a) Aufbewahrung der Daten innerhalb der TSE
      • b) Auslagerung