Grundstückskaufvertrag zwischen Gesellschaft und Gesellschafter
Grundstückserwerb zwischen Gesellschaft und Gesellschafter – Einheitliches Vertragswerk – Steuerbefreiung bei der GrESt – Grundbesitzwert als Bemessungsgrundlage der GrESt nur bei gesellschaftsrechtlichen Vorgängen
BFH, Urteil vom 20.02.2019 – II R 28/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
- 1.
Der auf Übereignung eines Grundstücks an den Gesellschafter gerichtete Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter unterliegt nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der GrESt.
- 2.
Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung und nicht nach dem Grundbesitzwert, wenn der Erwerb des Gesellschafters nicht zu Rechtsänderungen der Gesellschafterstellung führt.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6, § 8 Abs. 1
Sachverhalt
Am 01.10.2007 gründeten neun Personen die C GbR, u.a. der Architekt H und der Projektmanager I. Weitere Personen, darunter der Kläger, traten später der GbR bei, die die Errichtung eines Mehrfamilienhauses plante und weitere Gesellschafter anwerben wollte. Die Gesellschaftsanteile sollten den künftigen Wohnungseigentumsanteilen entsprechen. Jeder Gesellschafter hatte die Ziele der Planungsgemeinschaft durch aktive Mitarbeit zu fördern.