DER BETRIEB
Vermögensübertragung und Missbrauch der Vertretungsmacht im GmbH-Recht
– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 08.01.2019 – II ZR 364/18, DB 2019 S. 776

Vermögensübertragung und Missbrauch der Vertretungsmacht im GmbH-Recht

– Zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 08.01.2019 – II ZR 364/18, DB 2019 S. 776

Prof. Dr. Jochen Hoffmann / Dr. David Bartlitz

In der Entscheidung des II. Zivilsenats vom 08.01.2019 hat der BGH die umstrittene Frage, ob die Vorschrift des § 179a AktG auf die GmbH analog anzuwenden ist, verneint. Die Befugnis der Geschäftsführer, die Gesellschaft im Außenverhältnis zur Vermögensübertragung zu verpflichten, werde nur durch die allgemeinen Grundsätze des Missbrauchs der Vertretungsmacht begrenzt. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den durch den BGH dabei entwickelten Grundsätzen auseinander, erörtert die sich mit Blick auf eine etwaige analoge Anwendbarkeit des § 53 Abs. 2 GmbHG stellenden Folgefragen und befasst sich mit den an einen Missbrauch der Vertretungsmacht des GmbH-Geschäftsführers zu stellenden Anforderungen.

Inhaltsübersicht

  • I. Fragestellungen
  • II. Anforderungen an den Gesellschafterbeschluss zur Vermögensübertragung
    • 1. Keine analoge Anwendung des § 179a AktG auf die GmbH
    • 2. Keine Aussage zu den Anforderungen an den Zustimmungsbeschluss
    • 3. Analoge Anwendung des