Gesetz zur Änderung des GrEStG: Unnötige Gefährdung grundbesitzender Unternehmen durch massive Ausweitung der Steuerersatztatbestände
RA/StB/FAStR Prof. Dr. Jochen Lüdicke
Der Beitrag beschreibt die im Gesetzesentwurf angelegte Ausweitung und Neuanlage von GrESt-Tatbeständen. Da oft keine Grundstückstransaktion umgangen wird, wird weiter dargelegt, wie eine sachgerecht abgegrenzte Neuregelung aussehen könnte und sollte. Es steht zu hoffen, dass der Entwurf wegen der massiven Steuererhöhungen nicht unverändert den parlamentarischen Prozess übersteht.
Inhaltsübersicht
- I. Kabinettsbeschluss und Zeitplan
- II. Anlass der Gesetzesänderung und Grund der Kritik
- III. Übersicht über die wesentlichen Neuregelungen im Einzelnen
- 1. Absenkung der Beteiligungsquoten in § 1 Abs. 2a Satz 1 und 4 GrEStG-E auf 90% und Verlängerung der Betrachtungsfrist von fünf auf zehn Jahre
- a) Absenkung der Gleichstellungsgrenze
- aa) Alternative: Steuersatzsenkung
- bb) Missbrauchsmöglichkeit nicht erkennbar
- b) Gesetzesvorschlag: Realitätsgerechte Typisierung
- c) Erschwerte Unternehmensnachfolge
- d) Rückbesinnung auf Missbrauchsfälle
- a) Absenkung der Gleichstellungsgrenze
- 2. Ausdehnung auf Beteiligungen an
- 1. Absenkung der Beteiligungsquoten in § 1 Abs. 2a Satz 1 und 4 GrEStG-E auf 90% und Verlängerung der Betrachtungsfrist von fünf auf zehn Jahre