DER BETRIEB
Insolvenzanfechtung gem. § 135 InsO: Hin- und Herzahlungen im Rahmen kontokorrentähnlicher Gesellschafterdarlehen

Insolvenzanfechtung gem. § 135 InsO: Hin- und Herzahlungen im Rahmen kontokorrentähnlicher Gesellschafterdarlehen

BGH, Urteil vom 27.06.2019 – IX ZR 167/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. a)

    Jede Forderung eines Gesellschafters auf Rückzahlung eines vom Gesellschafter aus seinem Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Geldbetrags ist darlehensgleich, sofern ein solcher Rückzahlungsanspruch durchgängig seit der Überlassung des Geldes bestand und sich Gesellschafter und Gesellschaft von vornherein einig waren, dass die Gesellschaft das Geld zurückzuzahlen habe.

  2. b)

    Nehmen Gesellschafter und Gesellschaft taggleiche Hin- und Herzahlungen im Rahmen des gleichen darlehensähnlichen Verhältnisses ohne wirksamen anderen Rechtsgrund vor, kommt eine darlehensgleiche Forderung nur in Höhe des Saldos in Betracht.

  3. c)

    Vertragliche Ansprüche eines Gesellschafters auf marktübliche Zinsen für das von ihm gewährte Gesellschafterdarlehen stellen keine einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellte Forderung dar, sofern sie nicht erst zu außerhalb jeder verkehrsüblichen Handhabung liegenden Zinsterminen