DER BETRIEB
RegE zum JStG 2019: Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und 17 EStG geplant – Überblick und Handlungsbedarf für Darlehen

RegE zum JStG 2019: Änderungen der §§ 20 Abs. 2 und 17 EStG geplant – Überblick und Handlungsbedarf für Darlehen

StB Dr. Katrin Dorn

Das BMF hat im Mai 2019 den RefE für ein „JStG 2019“ veröffentlicht, den die Bundesregierung zu großen Teilen unverändert als „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ mit weiteren Änderungen bzw. Neuregelungen zur Förderung der Elektromobilität (z.B. Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung [§ 7c EStG-E], Verlängerung der Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Besteuerung von Dienstwagen, Erleichterungen bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Mieten und Leasingraten von Elektrofahrzeugen) am 31.07.2019 beschlossen hat. Die im RefE vorgesehenen Änderungen zur GrESt wurden dabei in ein eigenes Gesetzgebungsverfahren über die Änderung des GrEStG übertragen. Diesen Entwurf hat die Bundesregierung ebenfalls am 31.07.2019 beschlossen. Gegenstand des RegE des „JStG 2019“ ist u.a. die Änderung von § 20 EStG und § 17 EStG als Reaktion auf die Rspr. des