DER BETRIEB
Zuständigkeit der Vertreterversammlung zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft

Zuständigkeit der Vertreterversammlung zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft

BGH, Urteil vom 02.07.2019 – II ZR 155/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die gesetzliche Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des Dienstverhältnisses mit dem Vorstandsmitglied einer Genossenschaft liegt bei deren General- oder Vertreterversammlung. Die Neufassung von § 39 Abs. 1 GenG durch das Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts vom 14.08.2006 (BGBl. I 2006 S. 1911) hat daran nichts geändert.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

GenG § 24 Abs. 2 Satz 1, § 24 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 1 Satz 1, § 40

Sachverhalt

Der Kläger war seit 1995 Mitglied des zweiköpfigen Vorstands der Beklagten, einer eingetragenen Genossenschaft. Seine Anstellung war in einem befristeten Dienstvertrag mit Verlängerungsoption geregelt. Nach letzter Nachtragsvereinbarung aus 2013 war der Anstellungsvertrag bis Ende 2017 befristet und bis dahin nur aus wichtigem Grund kündbar. Für die Kündigung war nach der Satzung der Beklagten deren