DER BETRIEB
Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven

Konzerndeliktsrecht: Entwicklungsstand und Zukunftsperspektiven

Prof. Dr. Dr. h.c. Holger Fleischer, LL.M. (Michigan) / Dr. Stefan Korch, LL.M. (Harvard)

In Deutschland und international wird verstärkt diskutiert, ob eine Konzernobergesellschaft für Rechtsverletzungen ihrer Tochtergesellschaft nach Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) haftet. Zwei Ansätze werden in den Blick genommen: die Geschäftsherrenhaftung gem. § 831 BGB und die Haftung der Muttergesellschaft gem. § 823 BGB für eine Verkehrspflichtverletzung bei der Herrschaftsausübung über eine Gefahrenquelle. Basierend auf einem rechtsvergleichenden Ansatz wird im Folgenden herausgearbeitet, dass entgegen der h.M. Sonderkonstellationen denkbar sind, in denen die Tochtergesellschaft so in den Herrschafts- und Organisationsbereich der Konzernmutter eingegliedert ist, dass ihr eine Verrichtungsgehilfeneigenschaft gem. § 831 BGB zukommt. In eng begrenzten Ausnahmefällen kommt zudem eine konzernweite Sorgfaltspflicht der Mutter für schädigende Tochteraktivitäten in Betracht, deren Verletzung eine