DER BETRIEB
Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG – Amtliches Muster – Änderung

Investmentanteil-Bestandsnachweis nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG – Amtliches Muster – Änderung

BMF, Schreiben vom 07.08.2019 – IV C 1 – S 1980-1/16/10012 :009 [2019/0669860]

Nach § 8 Abs. 3 InvStG richtet sich der Umfang der Steuerbefreiung des Investmentfonds aufgrund steuerbegünstigter Anleger nach dem Anteil, den die steuerbegünstigten Anleger am Gesamtbestand der Investmentanteile eines Investmentfonds halten. Dabei wird bei steuerabzugspflichtigen Einkünften auf das zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen gegebene Verhältnis der den steuerbegünstigten Anlegern zuzurechnenden Anteile zum Gesamtbestand der Investmentanteile abgestellt. Dagegen wird bei zu veranlagenden Einkünften auf das Verhältnis des durchschnittlichen Investmentanteilbesitzes steuerbegünstigter Anleger zum durchschnittlichen Gesamtbestand der Investmentanteile während des Geschäftsjahres des Investmentfonds abgestellt.

Für den Nachweis der Steuerbefreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 InvStG ist gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 InvStG ein Investmentanteil-Bestandsnachweis erforderlich. Der Investmentanteil-Bestandsnachweis