DER BETRIEB
Verstoß gegen das Kartellrecht durch AGB?

Verstoß gegen das Kartellrecht durch AGB?

Kommentiert von RA Dr. Jens Steger, M.A.

Bundeskartellamt, Beschluss vom 17.07.2019 – B2-88/18

Das Bundeskartellamt nimmt weltweit eine Vorreiterstellung ein, wenn es um Fragen der Anwendbarkeit des Kartellrechts im Bereich der digitalen Wirtschaft (digitale Plattformen) geht. Erst jüngst hat die Behörde befunden, dass die AGB von Amazon gegen geltendes Kartellrecht verstoßen. Amazon hat sich daraufhin nach einer einvernehmlichen Einigung mit dem Amt bereit erklärt, seine AGB – weltweit – zu ändern. Die Änderungen traten zum 16.08.2019 in Kraft.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Für Amazon ist Deutschland der zweitwichtigste Markt weltweit, direkt nach den USA. Das Unternehmen betreibt hierzulande den mit Abstand größten Onlinemarktplatz. Der Onlinehändler hat auf diesem indes eine Doppelrolle inne: Auf der einen Seite verkauft Amazon dort selbst als Einzelhändler Produkte. Auf der anderen Seite lässt das Unternehmen dort auch andere Händler