DER BETRIEB
Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Versorgungszusage für GmbH-Geschäftsführer

Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegen Versorgungszusage für GmbH-Geschäftsführer

BGH, Urteil vom 02.07.2019 – II ZR 252/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Eine GmbH kann Ansprüchen aus einer ihrem Geschäftsführer erteilten Versorgungszusage nur dann den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenhalten, wenn der Versorgungsberechtigte seine Pflichten in so grober Weise verletzt hat, dass sich die in der Vergangenheit bewiesene Betriebstreue nachträglich als wertlos oder zumindest erheblich entwertet herausstellt (Festhaltung BGHvom 13.12.1999 – II ZR 152/98, DB 2000 S. 1328 = ZIP 2000 S. 380 [381 f.]). Dies setzt voraus, dass die Gesellschaft durch das grobe Fehlverhalten des Begünstigten in eine ihre Existenz bedrohende Lage gebracht wurde; ob im Einzelfall die Zufügung eines außerordentlich hohen Schadens genügen kann, kann offenbleiben.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 242

Sachverhalt

Der Kläger war mit einem Anteil von 98% Mehrheitsgesellschafter und alleiniger Geschäftsführer der beklagten GmbH, die 1995 gegründet und im Bereich der