DER BETRIEB
Neue Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung

Neue Leitlinien zur klimabezogenen Berichterstattung

Sebastian Boochs

Sebastian Boochs
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Liebe Leserinnen und Leser,

nicht erst die Hitzewellen der letzten Wochen haben den Klimawandel zum gesellschaftspolitischen Thema unserer Zeit werden lassen. Unternehmen bekommen dies schon seit Jahren zu spüren, da Nachhaltigkeit für Investoren und Konsumenten eine immer größere Bedeutung entwickelt. Anstehende Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie die zu erwartende CO2-Bepreisung werden womöglich ähnliche Folgen für die Geschäftsmodelle haben wie der technologische Megatrend der Digitalisierung.

In der Konsequenz werden die Unternehmen über die Auswirkungen dieser Entwicklungen Bericht erstatten müssen, denn die Stakeholder erwarten klare Angaben, inwiefern das einzelne Unternehmen von diesen Veränderungen betroffen sein wird. Mit der CSR-Richtlinie und ihrer Umsetzung in nationales Recht haben die Gesetzgeber der EU und Deutschlands schon vor einigen Jahren einen Rahmen für eine verpflichtende nichtfinanzielle Berichterstattung geschaffen. In der Praxis sind jedoch Anwendungsschwierigkeiten bei den betroffenen Unternehmen zu beobachten.

Um hier Abhilfe zu schaffen und den Unternehmen eine Hilfestellung zu geben, hat die EU-Kommission 2017 unverbindliche Leitlinien veröffentlicht, die einen Rückgriff auf international anerkannte Rahmenwerke für die konkrete Ausgestaltung der CSR-Berichterstattung empfehlen. Ende Juni 2019 erfolgte nun eine Ergänzung dieser Leitlinien um Empfehlungen zur Ausgestaltung klimabezogener Angaben. Sopp und Baumüller erläutern die nun veröffentlichten Ergänzungen der EU-Leitlinien und zeigen dabei, dass die EU-Kommission mit ihrer Auslegung von Art. 19a Abs. 1 der EU-Bilanzrichtlinie sich teilweise in Konflikt mit zentralen Prinzipien des europäischen Bilanzrechts begibt. Zu nennen sind hier insb. das Verständnis von Wesentlichkeit im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung und die Gegenstände der Risikoberichterstattung als Teil der nichtfinanziellen Berichtspflichten.

Mit diesem und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine hilfreiche Lektüre.

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