DER BETRIEB
Elternzeit: Verfall und Kürzung des Urlaubsanspruchs

Elternzeit: Verfall und Kürzung des Urlaubsanspruchs

Kommentiert von RA/FAArbR Benjamin Butz / Katharina Bodendieck

BAG, Urteil vom 19.03.2019 – 9 AZR 495/17

Das BAG hat nunmehr geklärt, ob die während der Elternzeit erworbenen Urlaubsansprüche gem. § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen können. Das BAG hat überdies beantwortet, ob und unter welchen Voraussetzungen der Urlaubsanspruch während der Elternzeit gem. § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG gekürzt werden kann.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Keine Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG
    • 2. Kürzungsrecht ist unionskonform
    • 3. Zur Ausübung des Kürzungsrechts
  • III. Fazit

I. Sachverhalt

Das BAG hatte über einen Urlaubsabgeltungsanspruch einer Arbeitnehmerin zu entscheiden.

Die Arbeitnehmerin befand sich in dem Zeitraum vom 24.10.2010 bis zum 14.05.2016 in Elternzeit. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer von ihr ausgesprochenen Kündigung mit Wirkung zum 14.05.2016. In den Entgeltabrechnungen führte die Arbeitgeberin lediglich für das Jahr 2010 Urlaubstage auf. Für die nachfolgenden