DER BETRIEB
Vermietung und Verpachtung – Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

Vermietung und Verpachtung – Umschuldung eines Fremdwährungsdarlehens

BFH, Urteil vom 12.03.2019 – IX R 36/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Vermietungsobjekts verwendet hat, sind die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzuziehen, soweit das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlusts verwendet worden ist.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Sachverhalt

Die Kläger werden im Streitjahr (2014) zur ESt zusammen veranlagt. Streitig ist, in welcher Höhe Schuldzinsen bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden können. Der Kläger erwarb 2002 eine Eigentumswohnung und zog selbst ein. Die Anschaffungskosten (54.000 €) finanzierte er mit Bankkredit. Im Jahr 2005 erwarb er im selben Haus eine weitere Wohnung (Kaufpreis: 56.500 €). Der Kläger nahm bei der A-Bank