DER BETRIEB
Zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA
Unternehmerische Beteiligung – Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – vGA

Zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

Unternehmerische Beteiligung – Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens – vGA

BFH, Urteil vom 14.05.2019 – VIII R 20/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen
  1. 1.

    Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer KapGes. nach der tariflichen ESt unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung für den jeweiligen Vz. zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag kann auch vorsorglich gestellt werden (Anschluss an BFH vom 28.07.2015 – VIII R 50/14, BStBl. II 2015 S. 894 = DB 2015 S. 2308).

  2. 2.

    Die Antragsfrist des § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG gilt auch, wenn Kapitalerträge in Gestalt verdeckter Gewinnausschüttungen aus einer unternehmerischen Beteiligung erst durch die Außenprüfung festgestellt werden und der Stpfl. in der unzutreffenden Annahme, keine Kapitalerträge aus der Beteiligung erzielt zu haben, in seiner ESt-Erklärung keinen Antrag gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG gestellt hat.

  3. 3.

    Kennt der Stpfl. das Antragsrecht gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1