Handelsrechtliche Behandlung von Implementierungskosten bei SaaS-Verträgen im Rahmen von Cloud Computing
WP/StB Ingo Gerlach / WP/StB Prof. Dr. Peter Oser
Als „Software as a Service“ (SaaS) wird eine Dienstleistung bezeichnet, bei der ein auslagerndes Unternehmen eine IT-Anwendung aus einer Cloud nutzt, bspw. eine Anlagenbuchführung oder eine Software zur Verwaltung der Kundenbeziehungen. Das auslagernde Unternehmen hat dabei i.d.R. keinen Einfluss auf die der genutzten IT-Anwendung zugrunde liegende IT-Infrastruktur, mit Ausnahme ggf. vorzunehmender anwenderspezifischer Parametereinstellungen in der IT-Anwendung. Im Rahmen solcher SaaS-Verträge sind – sofern das auslagernde Unternehmen nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Software ist – die im Zusammenhang mit der Implementierung anfallenden Aufwendungen im Zeitpunkt ihres Anfalls erfolgswirksam zu erfassen. Eine Aktivierung als immaterieller Vermögensgegenstand scheidet in diesen Fällen sowohl nach HGB als auch nach IFRS aus.
Inhaltsübersicht
- I. Einführung und Problemstellung
- II. Bilanzierung grundlegender Anwendungsfälle
- 1. Auslagerndes