DER BETRIEB
Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers
BFH, Beschluss vom 15.11.2017 (BStBl. II 2019 S. xxx = DB 2018 S. 418)

Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft für Investitionen im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers

BFH, Beschluss vom 15.11.2017 (BStBl. II 2019 S. xxx = DB 2018 S. 418)

BMF, Schreiben vom 26.08.2019 – IV C 6 -S 2139-b/07/10002-02 [2019/0716523]

Der BFH hat mit Beschluss vom 15.11.2017 (BStBl. II 2019 S. xxx = DB 2018 S. 418) entschieden, dass eine begünstigte Investition i.S.d. § 7g EStG auch dann vorliegt, wenn bei einer PersGes. der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. In diesen Fällen sei im Wirtschaftsjahr der Anschaffung der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BFH-Beschlusses über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Die Rn. 4 und 5 des BMF-Schreibens vom 20.03.2017 (BStBl. I 2017 S. 423 = VA1232601) werden wie folgt gefasst:

DB 36/2019 S. 1991

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