DER BETRIEB
Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG
Investmentfondserträge – Pauschale Ermittlung – Tatsächliche Besteuerungsgrundlagen – Schätzung

Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG

Investmentfondserträge – Pauschale Ermittlung – Tatsächliche Besteuerungsgrundlagen – Schätzung

BFH, Urteil vom 14.05.2019 – VIII R 31/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Stpfl. durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem GG vereinbar.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

InvStG §§ 5 Abs. 1, 6, 22a Abs. 2

Sachverhalt

Streitig ist die Besteuerung von Einkünften der Kläger aus sog. „intransparenten“ ausländischen Investmentfonds nach § 6 InvStG in der zum 31.12.2017 geltenden Fassung in den Streitjahren (2004-2008).

Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin ihres im August 2002 verstorbenen Ehemanns. In dessen Nachlass befanden sich u.a. Anteile an mehreren Investmentfonds, die der Ehemann bis zu seinem Tod in einem Depot bei der … Bank in Belgien gehalten hatte. Im Jahr 2003 übertrug die Klägerin das Depot zur Hälfte auf den gemeinsamen Sohn, den Kläger, nachdem dieser